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Parkplatzkonzept

Das dauernde Parkieren von Motorwagen auf öffentlichem Grund ist bewilligungs-und gebührenpflichtig. Als „dauernd“ gilt das Parkieren, wenn das Fahrzeug länger abgestellt wird, als dies die Signalisation für das Parkieren mit Parkscheibe erlaubt.

Auf den vorgesehen Parkflächen sind die einzelnen Parkfelder markiert. Das Parkieren ist nur innerhalb dieser markierten Flächen erlaubt. Die Parkdauer beträgt innerhalb der blauen Zone max. 1 ½ Stunden. Spätestens nach Ablauf der eingestellten Parkzeit muss das Fahrzeug vom Parkfeld weggefahren werden. Die weitere Belegung des Parkfeldes durch Nachstellen der Parkscheibe ist nicht gestattet.

Parkplatzreglement [pdf, 87.83 KB]
Signalisation - Parkplätze und Tarife