Bauten und Anlagen dürfen nur mit behördlicher Bewilligung
errichtet oder geändert werden. Gemäss Artikel 9 des Baugesetzes
des Kantons Uri sind alle baulichen Massnahmen im Sinne von
Artikel 3 Baugesetz meldepflichtig.
Die zuständige Baubehörde entscheidet darüber, ob das
ordentliche Baubewilligungsverfahren einzuleiten ist. Baugesuche
durchlaufen die kantonale Prüfung in der Regel innert 4 Wochen.
Zusammen mit dem Bewilligungsverfahren auf Stufe Gemeinde dauert
ein Bewilligungsverfahren im Kanton Uri im Durchschnitt zwei
Monate.
Mit vollständig eingereichten Baugesuchen können Sie...
- Zeit sparen
- Ärger vermeiden
- Gebühren tief halten
Vollständige Baugesuche erleichtern uns und auch Ihnen die
Arbeit und sind Voraussetzung für korrekte Beurteilungen.
Downloads:
Baugesuchsformular A (PDF 1.10 MB)
Kontakt:
Roland Tatz, Bauchef
Tel. 041 887 06 68
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