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Behörden
Baueingabe
Bauten und Anlagen dürfen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geändert werden. Gemäss Artikel 9 des Baugesetzes des Kantons Uri sind alle baulichen Massnahmen im Sinne von Artikel 3 Baugesetz meldepflichtig.

Die zuständige Baubehörde entscheidet darüber, ob das ordentliche Baubewilligungsverfahren einzuleiten ist. Baugesuche durchlaufen die kantonale Prüfung in der Regel innert 4 Wochen. Zusammen mit dem Bewilligungsverfahren auf Stufe Gemeinde dauert ein Bewilligungsverfahren im Kanton Uri im Durchschnitt zwei Monate.


Mit vollständig eingereichten Baugesuchen können Sie...
  • Zeit sparen
  • Ärger vermeiden
  • Gebühren tief halten


Vollständige Baugesuche erleichtern uns und auch Ihnen die Arbeit und sind Voraussetzung für korrekte Beurteilungen.



Downloads:

Baugesuchsformular A     (PDF 1.10 MB)


Kontakt:

Roland Tatz, Bauchef
Tel. 041 887 06 68

 
 
   

  Realisation und Wartung
Computer-Studio, Schattdorf